Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines:

Auftragnehmer unterliegen bei der Durchführung, der von ihnen übernommenen Aufträge, keinem Weisungs- bzw Direktionsrecht der Auftraggeber sowie deren Beauftragten.
Nicht als Weisung, im vorstehenden Sinne, gelten jedoch allgemeine von Auftraggebern erlassene Regelungen die für jeden Betriebsfremden (Dritten) gelten und nicht vertraglich geregelt sind.
Bestätigte Aufträge, die aufgrund von Verstößen gegen die AGB`s (einzeln oder im Gesamten) nicht durchgeführt bzw abgebrochen werden gelten als kurzfristige Stornierung durch den Auftraggeber.

 

§ 1 Geltung der Vertragsbedingungen

(1) Für die, von obengenannter Firma, angebotenen Dienstleistungen gelten im unternehmerischen Verkehr ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), soweit nichts abweichendes schriftlich vereinbart worden ist. Andere Vertragsbedingungen werden nicht Inhalt der Verträge, auch wenn ihnen von meiner Seite nicht ausdrücklich widersprochen wird.
(2) Auch wenn bei Abschluß nachfolgender Verträge hierauf nicht nochmal hingewiesen wird, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die AGB werden jeder Firma beim Erstauftrag ausgehändigt bzw wird der Auftraggeber darauf hingewiesen das die aktuelle Version auf meiner HP ( www.mietkoch-frömter.de ) eingesehen werden kann.

 

§ 2 Vertragsabschluss

Meine Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist schriftlich als bindend bezeichnet. Eine rechliche Bindung kommt nur durch einen beiderseits unterzeichneten Vertrag oder einer schriftlichen Auftragsbestätigung meinerseits zustande. Ich kann schriftliche Bestätigung mündlicher, vertragsrelevater Erklärungen des Auftraggebers verlangen.

 

§ 3 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

(1) Gegenstand dieser AGB ist die Erbringung von Dienstleistungen der obengenannten Firma in Allen Bereichen.
(2) Der Auftraggeber hat vor Vertragsabschluß überprüft, daß der von Ihm gewünschte Leistungsumfang seinen Bedürfnissen vollständig und abschliessend entspricht.
(3) Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der Leistungen ist der beiderseits unterzeichnete Vertrag oder meine Auftragsbestätigung, sonst mein Angebot. Sonstige Angaben, Anforderungen oder Änderungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Vertragspartner dies schriftlich vereinbaren oder ich sie schriftlich bestätigt habe. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfanges bedürfen grundsätzlich der Schriftform und müssen von mir schriftlich bestätigt werden.
(4) Alle Dienstleistung werden nur unter Beachtung von gesetzlichen Vorschriften und Regeln erbracht.
(5) Wir sind eigenständige Unternehmer, die nicht in den Dienstplänen und Zeiterfassungssystemen des Auftraggebers gelistet werden. Der beauftragte Unternehmer führt einen eigenen Stundennachweis, ggf. eingetragene Pausenzeiten sind reine Kulanzleistungen und der Auftraggeber kann nicht darauf bestehen wie bei Angestellten Arbeitnehmern.

 

§ 4 Vergütung, Zahlung

(1) Es gelten die Konditionen der jeweils gültigen Preisliste, bzw. des jeweiligen Angebotes. Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Aufträge sind nur ab 8 Stunden pro Arbeitstag möglich, geringere Stundenanzahl wird abgerechnet wie vollständige Stundenzahl sodenn nichts schriftliches vereinbart wurde.
(3) Die genannten Preise gelten an allen Tagen der Woche. Es gibt keine Aufschläge an Wochenenden bzw für Arbeiten bis 03.00 Uhr. Lediglich der Einsatz an gesetzlichen Feiertagen (der Auftragsort ist entscheident) wird mit einem Zuschlag von 25 % des vereinbarten Stundensatz abgerechnet. Ostern, Weihnachten werden 65 % Zuschlag, Sylvester und Neujahr 100 % auf den Stundensatz fällig wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
(4) Die vereinbarte Vergütung ist nach Erbringung der Leistung und Eingang der Rechnung beim Auftraggeber ohne Abzug fällig und sofort in Bar zahlbar. Sollte Überweisung des Rechnungsbetrag vereinbart worden sein, so wird unsere Rechnung von der Deutschen Verrechnungsstelle zugestellt und der Zahlungslauf kontrolliert. Rechnungen sind ohne Abzug von Skonto, innerhalb des vereinbarten Zahlungsziel zu überweisen. Bei einer Auftragsdauer von mehr als einer Woche erfolgt eine wöchentliche Zwischenabrechnung am letzten Arbeitstag der Woche.
(5) In einem Umkreis von 20 km vom Firmenstandort ist die Anfahrt kostenfrei. Bei weiter entfernt liegenden Einsatzorten behalte ich mir vor je gefahrenen Kilometer eine km-Pauschale von 0,40 Euro  zu berechnen.
(6) Bei Entfernungen von über 100 km zum Einsatzort ist eine Übernachtung vor Ort erforderlich. Die Kosten sind je nach den örtlichen Gegebenheiten individuell zu vereinbaren und werden im normal Fall vom Auftraggeber getragen.
(7) Bei Einsätzen (länger als 9 Stunden) wird eine Verpflegungspauschale berechnet. Diese entfällt wenn der Auftraggeber für alle notwendige Verpflegung und Getränke (so wie zu Hause üblich) sorgt.

 

§ 5 Rücktritt und Haftung

(1) Bei Stornierung oder Rücktritt von erteilten Aufträgen durch den Auftraggeber werden für den bereits entstandenen Aufwand bzw. den kurzfristigen Arbeitsausfall Rücktritts- bzw Stornierungsgebühren in Rechnung gestellt.Bei Stornierungen des Auftrags bis 72 Stunden vor Auftragsbeginn werden lediglich 10 % des Auftragswertes fällig.
Bei einer späteren Stornierung des Auftrags gelten folgende Fristen und Gebühren:
60 Stunden vor vertraglichem Arbeitsbeginn 20 % des Auftragswertes
48 Stunden vor vertraglichem Arbeitsbeginn 30 % des Auftragswertes
36 Stunden vor vertraglichem Arbeitsbeginn 50 % des Auftragswertes
bei weniger als 36 Stunden vor vertraglichem Arbeitsbeginn 75 % des Auftagswertes
Bei Stornierung oder Rücktritt von einem erteilten Auftrag durch den Auftraggeber, der weniger als 24 Stunden vor dem vertraglichem Arbeitsbeginn oder nach Aufnahme durch obengenannte Firma erfolgt, schuldet der Auftraggeber die volle, vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen, es sei denn, ich selbst habe den Rücktritt zu vertreten.
(2) Auftragswert für die Ermittlung der Rücktritts- bzw. Stornogebühr ist nur der auf dem Stundensatz basierende Auftragsanteil, nicht aber die eventuellen Nebenkosten. Waren die durch die obengenannte Firma bestellt oder gekauft wurden um den Auftrag zu erfüllen, müssen durch den Auftraggeber übernommen bzw bezahlt werden. Eine Abrechnung erfolgt separat.
(3) Sollte ich selbst oder eine von mir beauftragte Person aus Gründen, die ich persönlich nicht zu vertreten habe (z.B.Krankheit oder höhere Gewalt), nicht in der Lage sein, den Auftrag auszuführen, so kann der Auftraggeber keinen Anspruch auf Schadenersatz geltend machen.
(4) Ich schließe die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen.
(5) Der Auftraggeber ist für die korrekte Einhaltung aller Vorschriften, sowie Gesetze und deren Einhaltung allein verantwortlich,vorallem im Umgang mit selbstständigen Unternehmern.

 

§ 6 Datenschutz

Dem Auftraggeber ist bekannt, daß ich für den Geschäftsverkehr, Rechnungslegung und Buchhaltung die entsprechenden Kundendaten in entsprechender Form speichere. Ich versichere jedoch, daß die gespeicherten Kundendaten Dritten (ausser externer Rechnungslegung und Buchhaltung) weder zugänglich gemacht, noch überlassen werden, noch in irgendeiner anderen, nicht dem vorgenannten Zweck entsprechenden Form weiterverwendet werden. Über die gespeicherten Daten kann jederzeit Auskunft verlangt werden.

 

§ 7 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist bei Verträgen mit Kaufleuten die Landeshauptstadt Dresden.